-
Kriegstüchtige Krankenhäuser?
Im deutschen Gesundheitssystem wird unter dem Label zivil-militärische Zusammenarbeit der „Ernstfall“ geprobt. Auf Kongressen diskutieren Vertreter von Ärztekammern und andere medizinische Führungskräfte mit der Bundeswehr, was „Kriegsmedizin“ bedeutet und wie das Gesundheitswesen so umgestaltet werden kann, dass es kriegstüchtig wird. Um die Bevölkerung nicht zu verschrecken und die militärische Stoßrichtung zu vernebeln, werden die Begriffe Pandemie, Naturkatastrophen und Kriege bewusst vermischt und unter dem Begriff „Großschadensereignisse“ getarnt. Jedoch ist die Medizin im Krieg etwas völlig anderes als im Frieden, wo die Aufgabe des Gesundheitssystems in der Daseinsfürsorge darin besteht, jeden Patienten zu jeder Zeit bestmöglich zu behandeln. Was bedeutet Kriegsmedizin für die Ärzt*innen und Pflegekräfte? Es ist unmöglich, große Kriege…
-
Weg mit dem § 218
SAVE ABORTION DAY 28.09.2025 Als Ärzt*innen und Pflegekräfte sind wir es, die die Menschen behandeln, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen. Wir sind es, die mit ihnen sprechen und sie begleiten. Und wir sind es, die sehen, welche Hindernisse ihnen durch dieses verstaubte Gesetz in den Weg gelegt werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine leichte Entscheidung, die einfach mal so getroffen wird. Es ist eine medizinische Leistung, deren Aufklärung Ärzt*innen obliegt. Und es vor allem ein grundlegendes Recht. Doch der Paragraph macht aus diesem Recht eine Ausnahme – und das hat Konsequenzen, die wir im Gesundheitswesen nur zu gut kennen. Wir sagen: Schwangerschaftsabbrüche gehören zur Gesundheitsversorgung, genauso wie jede andere medizinische Leistung, die…